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Ukraine: Staatsdienst beantragt Liquidierung der Kyjiwer Metropolie der UOK

11. September 2025

Der Staatsdienst für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit der Ukraine (DESS) hat bei einem Gericht einen Antrag auf die Liquidierung der Metropolie Kyjiw der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) gestellt, wie der Leiter des Staatsdienstes, Viktor Yelenskyj, am 2. September mitteilte. Der Grund dafür ist, dass der DESS am 27. August entschieden hatte, dass die Kyjiwer Metropolie der UOK mit einer ausländischen religiösen Organisation – der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) – verbunden sei, deren Aktivitäten in der Ukraine verboten sind. Die Verhandlung am Sechsten Appellationsverwaltungsgericht ist auf den 30. September 2025 angesetzt.

Der DESS sei bei Verdacht auf ausländische Verbindungen verpflichtet, eine Untersuchung der betreffenden Religionsgemeinschaft durchzuführen, erklärte Yelenskyj. Dies entspricht den umstrittenen Anpassungen des Religionsgesetzes, die im August 2024 verabschiedet worden waren. Die Untersuchung der Kyjiwer Metropolie habe ergeben, dass diese ein Teil der ROK sei. Deshalb ordnete der DESS an, dass sie die UOK-Leitung dazu bringen müsse, den Austritt aus dem Moskauer Patriarchat zu beschließen, das aktuelle Statut der ROK nicht anzuerkennen, ihre Ablehnung gegenüber dem Hl. Synod der ROK auszudrücken und die Annexion der UOK-Eparchien in der Ostukraine und auf der Krim durch die ROK zu verurteilen. Dafür blieb der Metropolie eine Frist von 30 Tagen ab dem 17. Juli, die laut Yelenskyj auch auf 60 Tage hätte verlängert werden können. Auf die Forderungen sei die Metropolie aber nicht eingegangen. Metropolit Onufrij (Berezovskij), der die Metropolie und die UOK insgesamt leitet, habe in einem Brief beteuert, die Anweisungen des DESS gingen die UOK nichts an, und dass dieses sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmische. Wenn der DESS vor Gericht erfolgreich ist, verliert die Metropolie Kyjiw ihren Status als juristische Person. Das betrifft jedoch nicht die Gemeinden der UOK. Sie seien auch nicht gezwungen, die Jurisdiktion zu wechseln, betonte Yelenskyj. Sie könnten auch autonom sein und unabhängig bleiben.

Laut ukrainischen Religionsexpert:innen würde der Verlust des Status als juristische Person für die Metropolie Kyjiw vor allem bedeuten, dass sie keine Verträge mehr eingehen und keine Immobilien mehr besitzen könnte. Bestehende Verträge mit dem Staat, Gemeinden oder Privatpersonen müssten aufgelöst werden. Der Verlust des rechtlichen Status führe aber nicht zu einem völligen Verbot, betonen Fachleute. Zunächst sei nur die Metropolie betroffen, nicht aber die vielen anderen Bestandteile der UOK wie Eparchien, Gemeinden, Klöster oder Bildungs- und karitative Einrichtungen, die jeweils eigene juristische Personen sind. Die UOK könnte auch als Versammlung unregistrierter Gemeinden weiterbestehen, sie würde jedoch ihre Privilegien, die der Staat Religionsgemeinschaften gewährt, verlieren.

Der Pressesprecher der UOK, Metropolit Kliment (Vetscherja), kritisierte den Entscheid des DESS über die Zugehörigkeit zur ROK. Er zweifelte die Expertise der Untersuchung des DESS an und beklagte sich über das Vorgehen der Beamten. Insbesondere kritisierte er, dass sich die Untersuchung auf russische Dokumente stütze, nicht auf ukrainische.

Vachtang Kipschidze, der stellv. Leiter der Synodalabteilung für die Beziehungen der ROK zur Gesellschaft und den Medien, beurteilte die Entscheidung des DESS über die Verbindung der UOK zur ROK als „weiteren Versuch, Druck auf die kanonische Kirche der Ukraine auszuüben, als Vorwand zur Verfolgung Gläubiger, die in diesen Jahren sowieso schon gelitten haben“. Weiter warf er dem Beschluss „prinzipienlosen Zynismus“ vor. Natürlich vereine die ROK die Völker Russlands und der Ukraine, natürlich seien sie kanonisch, historisch und spirituell verbunden. Aber diese Verbindung betreffe auf keine Weise die Politik und sie sei kein Vorwand, die Gläubigen in der Ukraine zu schikanieren, so Kipschidze weiter. Die Kirche werde wie immer beten, insbesondere dafür, dass die „Zeiten der Verfolgung aufhören“. Außerdem werde sie weiterhin über die „völlig illegalen und gemeinen“ Vorgänge in der Ukraine sprechen, die keinerlei Rechtfertigungen verdienten, die „den ukrainischen Behörden ihre westlichen, sagen wir mal, Herren zur Verfügung zu stellen versuchen“. (NÖK)

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