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Litauen: Gesetzesvorstöße gegen die zum Moskauer Patriarchat gehörende orthodoxe Kirche

22. Oktober 2026

Litauische Parlamentarier haben zwei Gesetzesanpassungen ins Parlament eingebracht, die sich insbesondere gegen das Orthodoxe Erzbistum Litauen richten, das Teil des Moskauer Patriarchats ist. Audronius Ažubalis und Arvydas Anušauskas, die zur oppositionellen Fraktion Vaterlandsbund – Christdemokraten Litauens gehören, wollen mit ihren Vorstößen das Gesetz über religiöse Gemeinschaften und Vereinigungen sowie das Gesetz über die Rechte religiöser Gemeinschaften und Vereinigungen auf Immobilien anpassen.

Der erste Vorstoß schlägt vor, dass Religionsgemeinschaften nicht den Status einer traditionellen Religionsgemeinschaft oder eine andere staatliche Anerkennung erhalten können, wenn ihr Leitungszentrum mit Einrichtungen verbunden ist, die internationalen Sanktionen oder Einschränkungen durch litauische Gesetze unterstehen, oder wenn ihre Tätigkeit eine Bedrohung der staatlichen Sicherheit oder gesellschaftlichen Ordnung darstellt. Zudem sollen die juristischen Personen, die traditionelle Religionsgemeinschaften repräsentieren dürfen, genauer bestimmt werden. Ihrem Vorschlag entsprechend sollte die Orthodoxie in Litauen vom Ökumenischen Patriarchat vertreten werden. Laut den beiden Abgeordneten zielen die Vorschläge darauf, den Einfluss des Moskauer Patriarchats in Litauen zu mindern.

Mit dem zweiten Vorstoß wollen sie die Rechte der traditionellen Religionsgemeinschaften in Litauen auf Immobilien stärken. Damit solle auch eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, um dem litauischen Exarchat des Ökumenischen Patriarchats bestimmte historische orthodoxe Kirchengebäude zu übergeben, darunter die Kathedrale Mariä Himmelfahrt, die Kirchen der Hl. Paraskeva und des Hl. Nikolaj, die Heiliggeist-Klöster in Vilnius und Surdegys sowie die Entschlafenskirche in Vievis. Entscheidungen über konkrete Objekte sollen vom Parlament oder der Regierung getroffen werden. Die Initianten schlagen vor, dass die Anpassungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

An einer Sondersitzung besprach der Rat des Orthodoxen Erzbistums Litauen die beiden Gesetzesvorschläge. Dabei handele es sich nicht nur um einen wiederholten Angriff auf die Kirche, sondern um langfristige Pläne, ihr historische Kirchen wegzunehmen. Zudem sollten die orthodoxen Gläubigen in Litauen künftig nur vom Ökumenischen Patriarchat vertreten werden. Für die Bedrohung der nationalen Sicherheit, mit der dies begründet werde, gebe es keine Beweise. Der Rat drückte seine Sorge und seinen Protest gegen diese Initiativen aus, die er für verfassungswidrig hält.

Das Erzbistum hatte sich an einer Kirchenversammlung Anfang 2023 dafür ausgesprochen, sich weiterhin um größere Unabhängigkeit vom Moskauer Patriarchat zu bemühen. Sein Oberhaupt, Metropolit Innokentij (Vasiljev) von Vilnius, hatte bereits im Juni 2022 das Moskauer Patriarchat in einem Brief um die Zuerkennung eines autonomen Status gebeten. Dennoch verdächtigen die Behörden das Erzbistum, unter russischem Einfluss zu stehen. Das Exarchat hingegen wurde 2023 infolge des Übertritts mehrerer litauischer orthodoxer Geistlicher aus dem Erzbistum zum Ökumenischen Patriarchat eingerichtet. Zudem wurden auch zwei Geistliche der Belarusischen Orthodoxen Kirche aufgenommen, die aus Belarus geflohen waren. Im Juni 2026 wurde der Exarch in Litauen eingeführt. (NÖK)