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Ukraine: Eparchie Zaporizhzhja erfüllt staatliche Forderungen nicht

22. Oktober 2026

Die Leitung der Eparchie Zaporizhzhja der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) hat die Anpassungen, die der Staatsdienst der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit (DESS) von ihr verlangt hat, nicht vorgenommen, wie der Staatsdienst mitteilt. Im August hatte der DESS festgestellt, dass die Eparchie mit der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) verbunden ist, deren Aktivitäten in der Ukraine verboten sind. Gemäß einer umstrittenen Anpassung des Religionsgesetzes von 2024 sind den ukrainischen Religionsgemeinschaften solche Verbindungen verboten.

Der DESS hatte aufgrund seiner Untersuchung und Feststellung der Verbindung mit der ROK im August 2026 von der Leitung der Eparchie verlangt, dass ihr Leitungsorgan den Austritt aus der Kyjiwer Metropolie der UOK erklärt und ihr Leiter, Metropolit Luka (Kovalenko), öffentlich verkündet, mit seiner Mitgliedschaft in administrativen Organen der ROK nicht einverstanden zu sein, sowie einseitig seine Vollmachten in diesen Organen abgibt und den Abbruch seiner Beziehungen zur ROK erklärt. Diese Forderungen sind laut dem DESS nicht erfüllt worden. Die Zugehörigkeit zur Kyjiwer Metropolie, das höchste administrative Einheit der UOK, ist deshalb ein Faktor, weil der Staatsdienst sie ebenfalls als mit der ROK verbunden eingestuft hat und sie die Forderungen nach Anpassungen bisher ebenfalls nicht erfüllt hat.

Die Eparchie Balta der UOK, die in der Region Odessa liegt, wurde nach einer Untersuchung vom 4. September bis 19. Oktober 2026 ebenfalls als mit der ROK verbunden eingestuft. Begründet hat der DESS das mit der Zugehörigkeit der Eparchie zur UOK, vertreten von der Kyjiwer Metropolie, und dem Statut der ROK, laut dem der Leiter der Eparchie Mitglied in Verwaltungsorganen des Moskauer Patriarchats ist. Auch die Eparchie Balta ist nun aufgefordert, die Beanstandungen zu beheben. Medienberichten zufolge wandten sich schon früher die Geistlichen der Eparchie Balta mit einem Brief an Metropolit Onufrij (Berezovskij), das Oberhaupt der UOK, weil Metropolit Aleksij (Grocha), der Vorsteher der Eparchie, in den Gottesdiensten noch immer den russischen Patriarchen Kirill kommemoriere. Zudem empörten sie sich über Aussagen Aleksijs, wonach die UOK zur ROK gehöre.

Dass die Zugehörigkeit zur Metropolie Kyjiw als Zeichen der Zugehörigkeit zur ROK gewertet wird, bestätigt Befürchtungen, dass über ein Verbot der Metropolie Kyjiw alle ihr angegliederten Organisationseinheiten der UOK verboten werden könnten. Befürchtungen vor einem vollständigen Verbot der UOK durch die Anpassungen am ukrainischen Religionsgesetz war oft mit dem Argument begegnet worden, dass in der Ukraine alle Kirchgemeinden, Klöster, Eparchien, Bildungseinrichtungen und anderen kirchlichen Organisationen eigene juristische Personen mit einer eigenen staatlichen Registrierung sind und daher einzeln verboten werden müssten. Da die Metropolie Kyjiw den staatlichen Forderungen nicht nachkommt, hat der DESS vor Gericht ihre Auflösung beantragt. Das Gericht hat die Verhandlung jedoch wiederholt verschoben, zuletzt auf unbestimmte Zeit, weil die UOK verschiedene Beschwerden eingereicht hat.

In einem Interview hat der Leiter des DESS, Viktor Yelenskyj, zum wiederholten Mal die vier zentralen Forderungen seiner Behörde an die Metropolie Kyjiw und ihren Leiter Onufrij erläutert. Metropolit Onufrij müsse öffentlich erklären, nicht mit seiner Mitgliedschaft im Hl. Synod der ROK einverstanden zu sein und somit aus diesem austreten. Zudem müssten alle kirchlichen Strukturen der UOK, alle Gemeinden, Eparchien, Klöster und Bildungseinrichtungen, aus der ROK austreten. Außerdem müsse die UOK das ihr gewidmete Kapitel des Statuts der ROK, laut dem sie dem Moskauer Patriarchat unterstellt ist, als für sich ungültig erklären. Als viertes muss sie die Annexion ihrer Eparchien in den besetzten Gebieten durch die ROK zurückweisen. Yelenskyj wies darauf hin, dass die Metropolie Kyjiw keine Gründe angegeben habe, warum sie die Erfüllung der Forderungen ablehne. Zudem betonte er, dass der Staat von der UOK nicht verlange, zur mit ihr konkurrierenden Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) überzutreten oder die Sprache der Gottesdienste und ihre Bräuche zu ändern. Yelenskyj unterstellt der UOK zudem, das Verfahren mit ihren Beschwerden absichtlich in die Länge zu ziehen. So habe sie zahlreiche Briefe von Einzelpersonen eingereicht, die sich als Beteiligte im Verfahren betrachten. Der DESS bezweifelt allerdings, dass diese Personen tatsächlich Gläubige der UOK sind und wissen, was die Forderungen beinhalten, deshalb weist sie deren Beteiligung am Prozess zurück. Damit gewinne die UOK Zeit, in der nicht über die Inhalte des Verfahrens beraten werde.

An ihrem Landeskonzil hat die UOK 2022 sich bereits vom Moskauer Patriarchat unabhängig erklärt, allerdings hat sie seither keine weiteren offiziellen Schritte unternommen. (NÖK)

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