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Slowenien: Initiative für neues Suizidbeihilfe-Referendum erfolgreich

09. Oktober 2025

In Slowenien wird es ein Referendum über das im Juli vom Parlament beschlossene Suizidbeihilfe-Gesetz geben. Eine unter anderem vom Aktivisten Aleš Primc angeführte zivilgesellschaftliche Initiative hat nach eigenen Angaben die mindestens 40‘000 dafür nötigen Unterschriften innerhalb der erforderlichen 35-Tage-Frist gesammelt. Den Ruf nach einem neuerlichen Volksentscheid zur Freigabe des assistierten Suizids in Slowenien hatten in den vergangenen Wochen auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Slowenien massiv unterstützt.

Bei einer ersten Volksbefragung im Juni 2024 hatte sich eine Mehrheit von knapp 55 Prozent der Wähler im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass eine gesetzliche Regelung zur Freigabe der Beihilfe zum Suizid im Parlament beschlossen wird. Die damalige Befragung fand jedoch in Form eines für Regierung und Parlament nicht verbindlichen konsultativen Referendums statt. Vertreter der drei Regierungsparteien zeigten sich nun zuversichtlich, dass das Gesetz das Volksvotum überstehen wird, meldete die Austria Presse Agentur (APA). „Ich denke, dass die Menschen beim Referendum neuerlich denselben Willen äußern werden“, sagte Ministerpräsident Robert Golob.

Die Spitzen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Slowenien haben sich in der seit 2023 anhaltenden Sterbehilfe-Debatte mehrfach und auch in gemeinsamen Appellen gegen eine Änderung des bisher geltenden Verbots ausgesprochen. Stattdessen forderten sie den umfassenden und systematischen Ausbau palliativmedizinischer Versorgung und psychosozialer Begleitung. Eine Freigabe der Suizidbeihilfe würde den Weg für eine Unterscheidung zwischen „würdigem“ und „unwürdigem“ Leben ebnen und den Druck auf ältere, kranke und schutzbedürftige Menschen erhöhen, warnten die Religionsvertreter – unter ihnen auch der katholische Bischofskonferenz-Vorsitzende Andre Saje – erst kürzlich in einem erneuten Appell.

Das im Sommer in der Nationalversammlung in Ljubljana abgestimmte Gesetz sieht vor, dass schwerst- und unheilbar kranke Erwachsene, die „unerträglich leiden“, Beihilfe zur Selbsttötung erhalten können. Nötig ist dafür ein Antrag bei einem Hausarzt. Eine spezielle Kommission, die einen unabhängigen Arzt und einen Psychiater benennt, die Gesundheitszustand und Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen beurteilen, entscheidet. Der Betroffene muss die todbringenden Medikamente selbst einnehmen. Ärzte und Apotheker könnten die Mitwirkung an dem Verfahren ablehnen.

Im Ergebnis verbindliche Volksabstimmungen sind in Slowenien – abseits von Verfassungsänderungen – nur gegen bereits beschlossene Gesetze möglich. Das Suizidbeihilfe-Gesetz tritt nicht in Kraft, wenn eine Mehrheit der Referendumsteilnehmer es ablehnt, wobei diese Mehrheit mindestens 20 Prozent des gesamten Stimmvolkes umfassen muss.

Die laut Initiative exakt 43‘850 gesammelten Unterschriften müssen nun innerhalb von sieben Tagen dem Parlament übermittelt werden. Die Volksabstimmung könnte Mitte November stattfinden, eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Parlaments kann auch einen deutlich späteren Termin beschließen. Primc schlug am 3. Oktober vor, das Referendum mit der nächsten Parlamentswahl zusammenzulegen, die spätestens im Frühjahr 2026 stattfinden muss. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)