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Polen: Kirche verschärft Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch durch Geistliche

06. Juni 2019

Nach der Ausstrahlung des Dokumentarfilms „Sag es bloß niemandem“ über sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester hat die Polnische Bischofskonferenz weitere Maßnahmen zum Kindesschutz in der Kirche angekündigt. Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki, entschuldigte sich erneut bei den Opfern für das ihnen angetane Leid. Die Angelegenheit erlaube keine Nachlässigkeit und bedürfe noch mehr Aufmerksamkeit für die Opferhilfe.

An ihrer Krisensitzung am 22. Mai verabschiedeten die polnischen Bischöfe auch das Dokument „Feingefühl und Verantwortung. Wort der Bischöfe an die Gläubigen“, das sich direkt auf Sekielskis Film bezieht. Eingeleitet wird es mit dem Vers aus Mk 9, 42: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde“. Es gebe keine Worte für die Scham, die man betreffend der „sexuellen Skandale unter Beteiligung von Geistlichen“ empfinde, deren Verbrechen Quelle tiefsten Leids für die Opfer, aber auch deren Familien und Kirchgemeinden seien. Die Bischöfe fordern schärfste Verurteilung und strenge Konsequenzen für die Täter. Das Dokument zitiert zwei Zeugen aus dem Film, die von anhaltenden Albträumen und dem Kummer berichten, dass ihrem Leid in der Kirche keine Aufmerksamkeit geschenkt würde.
Im ersten Punkt „Zeugnis des Leids“ danken die Bischöfe allen Opfern für den Mut, von ihrem Leid zu erzählen. „Wir sind uns bewusst, dass kein Wort im Stand ist, das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, wieder gut zu machen. Wir anerkennen, dass wir als Hirten der Kirche nicht alles getan haben, um das Unrecht zu verhindern.“ Gerade für junge Menschen werde es zu einer schweren Glaubensprüfung, wenn sie bei der Suche nach Jesu Nähe nicht auf liebevolle Begleitung, sondern auf Gewalt und brutale Verletzung ihrer Würde stießen.
Im zweiten Punkt „Feingefühl“ werden Geistliche und Laien gleichermaßen aufgefordert, einen gesellschaftlichen Raum zu schaffen, in dem die Opfer zu einem möglichst normalen Leben und neuem Vertrauen gegenüber Seelsorgern und Bischöfen zurückfinden könnten. Dabei gehe es nicht nur um die Kirche, sondern auch um Familien, Schulen, Sportclubs und andere Gruppen. Die Opfer werden aufgefordert, die Tat bei den kirchlichen oder staatlichen Behörden zu melden, und darauf hingewiesen, dass in jeder Diözese ein Delegierter für diese Fälle zuständig ist und bei der Organisation von psychologischer, rechtlicher und seelsorgerlicher Unterstützung Hilfe leistet. Mit Verweis auf die päpstlichen Anweisungen „Motu proprio“, die gewichtige Strafen für die Täter vorsehen, wird betont, dass Anweisungen zum Schweigen unzulässig seien und Verbrechen weiterhin den staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergemeldet würden. Gleichzeitig werde die Privatsphäre der Opfer geachtet. Im Umgang mit den Opfern, die über ihr Leid sprechen wollen, sei ein Mentalitätswandel hin zu mehr Feingefühl und Wohlwollen notwendig.
Im dritten Punkt „Verantwortung“ wird die verstärkte Aufmerksamkeit für die Ausbildung der künftigen Priester betont. Seit sechs Jahren führe das Kinderschutzzentrum Schulungen für die Geistlichen in den Diözesen und Klöstern durch. Zudem danken die Bischöfe der Mehrheit der Priester, die ihren Dienst an Gott und den Menschen eifrig, aufopfernd und dem Evangelium treu tun. Das Gute, das die Kirche durch sie wirke, dürfe nicht durch die Sünden konkreter Personen beschmutzt werden. Den Appell, die kirchlichen Räume zu sichereren Orten zu machen, richten die Bischöfe zum Schluss explizit auch an alle katholischen Bewegungen und Jugendorganisationen.
Priester Piotr Studnicki, Medienkoordinator des 2013 eröffneten Kinderschutzzentrums, kündigte zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen die Einführung eines Präventionssystems an, das Schulungen für die Erzbischöfe, in den Priesterseminaren, Klöstern und für alle Kirchenglieder vorsehe, „um durch einen Bewusstseinswandel, Erziehung und Information ein immer sichereres Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen“.
Derweil beschäftigen Anschuldigungen gegen den 95-jährigen polnischen Kardinal Henryk Gulbinowicz die Medien. Dieser weist den von einem ehemaligen Priesterseminaristen erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs zurück. Sein Anwalt Mateusz Chlebowski warnte vor der „Verbreitung von Unwahrheiten“ über Gulbinowicz. Zudem kündigte er juristische Schritte gegen Personen an, die diesen Appell ignorierten. Der Breslauer Dichter Karol Chum erstattete Strafanzeige gegen den Kardinal. Zuvor hatte er unter anderem in einem Interview erklärt, Gulbinowicz habe ihn im Januar 1990 kurz nach seinem 16. Geburtstag in Wrocław missbraucht. Darauf leitete das Erzbistum Wrocław eine Untersuchung ein. Der Bistumssprecher sagte, man nehme den Vorwurf ernst. Chum, der mit bürgerlichem Namen Przemysław Kowalczyk heißt, betonte, er habe den Missbrauch durch den Kardinal bereits 1996 öffentlich gemacht. Damals habe sich dafür aber kaum jemand interessiert. Der Franziskanerorden bestätigte, dass Chum von September 1989 bis Januar 1990 im Vorseminar im schlesischen Legnica unterrichtet worden sei. Gulbinowicz war von 1976 bis 2004 Erzbischof von Wrocław. (mit Material von Kathpress)
Regula Zwahlen

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