Zum Hauptinhalt springen

Estland: Oberstes Gericht billigt umstrittenes Religionsgesetz

18. Juni 2026

Das Oberste Gericht von Estland hat ein Gesetz gebilligt, das ein Verbot von Religionsgemeinschaften unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das dem Gerichtshof zur Prüfung vorgelegte Gesetz lasse sich so interpretieren, dass es zu „keinen willkürlichen Zwangsauflösungen religiöser Vereinigungen“ komme und somit nicht gegen die Religions- oder Versammlungsfreiheit verstoße. Die Entscheidung wurde von der Vollversammlung des Gerichts, bestehend aus 17 Richtern, getroffen, von denen sechs eine abweichende Meinung vertraten.

Der estnische Präsident Alar Karis hatte im Oktober 2025 dem Obersten Gericht die Änderungen am Religionsgesetz zur Prüfung vorgelegt, nachdem sie vom Parlament zum dritten Mal verabschiedet worden waren. Nach den ersten beiden Lesungen hatte er die Anpassungen jeweils zurückgewiesen, worauf das Parlament erneut darüber beraten musste. Nach der dritten Lesung konnte er das Gesetz nicht mehr zurückweisen und leitete es daher ans Oberste Gericht zur Prüfung weiter. Karis befürchtete, dass das Gesetz gegen die Verfassung verstoße, da es die Versammlungs- und Religionsfreiheit unverhältnismäßig einschränken würde.

Die Anpassungen am Religionsgesetz sollen verhindern, dass estnische Religionsgemeinschaften Verbindungen zu religiösen Organisationen oder spirituellen Anführern im Ausland unterhalten, deren Aktivitäten den estnischen Staat bedrohen. Laut Präsident Karis ist das Gesetz zu breit und vage formuliert, so dass übermäßige Einschränkungen von Religionsgemeinschafen möglich seien. Dem widersprach das Oberste Gericht. Der Präsident habe zu Recht auf Probleme bei der Klarheit des Gesetzes hingewiesen, aber nicht „jede Vieldeutigkeit oder jeder Interpretationsbedarf“ mache ein Gesetz verfassungswidrig. Die Mehrheit der Richter entschied, dass das Gesetz eng ausgelegt werden könne, so dass die Risiken bei der Anwendung gemindert werden könnten.

Das Gericht bemerkte, dass die Anpassungen ernste Eingriffe in die Religions- und Versammlungsfreiheit beinhalteten, da sie zur erzwungenen Auflösung einer Religionsgemeinschaft führen könnten. Aber es stünden auch die nationale Sicherheit und die Verfassungsordnung auf dem Spiel, was schwerer wiege. Der Schutz des inneren und äußeren Friedens seien die grundlegenden Aufgaben des Staats, deshalb müsse er Aktivitäten mit feindlichem Einfluss verhindern. Die Verbindung zwischen einer estnischen und einer ausländischen Religionsgemeinschaft würde nur verboten, wenn sie eine Bedrohung von Estlands Sicherheit, Verfassungsordnung oder öffentlicher Ordnung darstelle. Diese Bedrohung müsse real, nicht nur abstrakt sein, wie beispielsweise die Unterstützung und Finanzierung von Aktivitäten gegen Estland.

Im Fall einer solchen Bedrohung müsste die betreffende Religionsgemeinschaft jegliche administrative Verbindungen, wie sie in ihren Dokumenten festgehalten sind, abbrechen, dazu gehöre auch die Unterordnung in Personalfragen. Auch wirtschaftliche Abhängigkeit von einer feindlichen Organisation sei verboten, führte das Gericht weiter aus. Allerdings verbiete das Gesetz nicht die konfessionelle Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer Glaubenslehre. Die Auflösung einer Religionsgemeinschaft sei das letzte Mittel, wenn weniger drastische Maßnahmen ihre Wirkung verfehlt hätten. Das Gericht erörterte die Frage in einem abstrakten Sinn, ausschließlich mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit.

Konkret richten sich die Änderungen am Religionsgesetz gegen die Estnische Orthodoxe Christliche Kirche (EOCK), die dem Moskauer Patriarchat untersteht. Diese steht seit dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der vom Moskauer Patriarchat unterstützt wird, unter Druck. Ihr Oberhaupt, Metropolit Evgenij (Reschetnikov), leitet sie von Russland aus, weil Estland seine Aufenthaltsbewilligung Anfang 2024 nicht verlängert hat. 2024 änderte die EOCK ihren Namen – zuvor hieß sie „Estnische Orthodoxe Kirche – Moskauer Patriarchat“ – und passte ihr Statut an, um ihre Unabhängigkeit stärker zu betonen.

Die EOCK bedankte sich in einem Statement bei Präsident Karis und bezeichnete den Gerichtsentscheid als wichtig, er sei aber „keine abschließende Antwort auf eine Reihe prinzipieller Fragen“. Die Frage, wie die Religions- und Versammlungsfreiheit gewährleistet werden können, wenn „Religionsgemeinschaften aufgrund ihrer kanonischen Verbindungen“ liquidiert werden könnten, bestehe weiter. Sie will deshalb die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, prüfen. Die EOCK betonte zudem erneut, dass ihre Aktivitäten keine Bedrohung der Sicherheit des Landes darstellten und sie einen „offenen und konstruktiven Dialog mit staatlichen Behörden“ immer für wichtig gehalten habe und diesen fortzusetzen bereit sei. (NÖK)

Orthodoxer Metropolit muss Estland wegen unklarer Aussagen zum russischen Angriffskrieg verlassen

Die Aufenthaltsbewilligung von Metropolit Evgenij (Reschetnikov), dem Oberhaupt der Estnischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats, wurde wegen seiner Aussagen zum russischen Krieg gegen die Ukraine nicht verlängert. Priit Rohtmets schildert die Hintergründe und Reaktionen.


Die orthodoxe Kirche in Estland und der Krieg gegen die Ukraine

Die Estnische Orthodoxe Kirche, die zum Moskauer Patriarchat gehört, kommt angesichts der russischen Invasion in die Ukraine ebenfalls unter Druck. Wie sie sich positioniert, ihre Beziehungen zu den anderen Kirchen in Estland, zum Staat und zur Gesellschaft beleuchtet Andrey Shishkov.