Ukraine: Katholiken erhalten 50-jähriges Nutzungsrecht für St. Nikolaus-Kathedrale in Kyjiw
Die römisch-katholische Kirche in der Ukraine hat ein auf 50 Jahre befristetes Nutzungsrecht für die historische St. Nikolaus-Kathedrale im Zentrum von Kyjiw erhalten. Der Vertrag wurde zwischen dem Kulturministerium und der katholischen Gemeinde geschlossen und beendet damit eine langjährige rechtliche Unsicherheit um das seit der Sowjetzeit enteignete Gebäude, wie der asiatische Pressedienst UCA News (17. Januar) berichtet. Die Kirche bleibe zwar im Staatseigentum, soll künftig aber vorrangig als Pfarrkirche genutzt werden, hieß es.
Das Gotteshaus ist seit Jahren stark sanierungsbedürftig. Ein Brand im Jahr 2021 sowie Beschädigungen infolge der russischen Angriffe auf Kyjiw, zuletzt im Dezember 2024, haben den Zustand weiter verschlechtert.
„Jahrelang konnten wir nicht einmal unsere offizielle Adresse in der Kirche registrieren“, erklärte Pater Vyshkovsky gegenüber UCA News. „Das bedeutete, dass wir keine direkten Verträge für Strom oder Wasser hatten und ein Vielfaches dessen zahlten, was wir eigentlich hätten zahlen müssen. Mit diesem Abkommen ändert sich das endlich“, sagte der Oblate der Makellosen Jungfrau Maria und Pfarrer der St.-Nikolaus-Gemeinde. Die Frage einer endgültigen Rückgabe des Eigentums bleibe nach ukrainischem Recht jedoch ungeklärt, da das Gebäude als nationales Kulturdenkmal geschützt sei.
Die St. Nikolaus-Kathedrale wurde zwischen 1899 und 1909 im neugotischen Stil errichtet. Während der Sowjetzeit wurde sie 1938 geschlossen, enteignet und später als Konzerthalle genutzt. Nach der Unabhängigkeit der Ukraine 1991 blieb ihr Status strittig und galt als eines der sichtbarsten Beispiele ungeklärter Kirchen-Eigentumsfragen in der Ukraine. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)