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Ukraine: Kriegsdienstverweigerung aus religiösen Gründen möglich

08. Februar 2024

Ein Kyjiwer Gericht hat zugunsten eines Kriegsdienstverweigerers aus religiösen Überzeugungen entschieden. Der Mann ist Mitglied der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas und wurde beschuldigt, den Kriegsdienst bei der Mobilmachung verweigert zu haben. Das Gericht hat ihn nun aufgrund seiner religiösen Überzeugungen als unschuldig anerkannt.

Im Juli 2023 war der Beschuldigte mobilisiert worden und hatte die medizinische Untersuchung durchlaufen, wobei er als tauglich befunden worden war. Er erschien daraufhin jedoch nicht im ihm zugewiesenen Ausbildungszentrum der ukrainischen Armee, woraufhin eine strafrechtliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet wurde. Vor Gericht erklärte der Mann, als Mitglied der Zeugen Jehovas sei es ihm nicht möglich, eine Waffe zu benutzen und an Kriegshandlungen teilzunehmen. Die Zeugen Jehovas lehnen Kriegs- und Wehrdienst aus Prinzip ab. Das Gericht kam zum Schluss, dass das Recht auf einen alternativen Dienst, das in der ukrainischen Verfassung festgehalten ist, auch im Kriegsfall uneingeschränkt gilt.

Gleichzeitig betonte das Gericht die Wichtigkeit der Verteidigung des Vaterlandes. Die Verweigerung des Kriegsdienstes könne ernste Folgen für die Sicherheit der Gesellschaft und die militärische Disziplin haben. Trotzdem entschied das Gericht in diesem konkreten Fall zugunsten des Beschuldigten. Es unterstellte ihm keine Absicht, den Kriegsdienst zu umgehen, sondern anerkannte seinen Wunsch, sein verfassungsmäßiges Recht zu nutzen.

In der Ukraine beträgt die Zahl der Zeugen Jehovas über 100‘000. (NÖK)