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Russland: Orthodoxe Kirche kodifiziert Aufnahmeverfahren für „schismatische“ Ukrainer

04. November 2026

Der Hl. Synod der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) hat an seiner Sitzung am 22. Oktober ein Dokument verabschiedet, das die Aufnahme von Ukrainern aus „schismatischen“ Kirchen regelt. Die Regelungen betreffen Personen, die Gläubige der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) oder der beiden in ihr aufgegangenen Kirchen – der Ukrainischen Orthodoxen Kirche – Kyjiwer Patriarchat und der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche – sind bzw. waren. Als einzig kanonische orthodoxe Kirche in der Ukraine gilt der ROK die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK), die Teil der ROK war, bis sie sich 2022 von ihr unabhängig erklärte, was die ROK jedoch nicht anerkennt.

Gemäß dem Dokument liegt die Entscheidung über die Aufnahme von Gläubigen beim Vorsteher der betreffenden Eparchie. Wenn eine ganze Gemeinschaft – Kirchgemeinde oder Mönchsgemeinschaft – sich der ROK anschließen will, muss sie nach einer Untersuchung durch einen Geistlichen einer Reihe von Bedingungen zustimmen. Sie muss sich dem lokalen Bischof unterstellen, der ihr einen Priester zuweist. Sie darf keine abweichende Gottesdienstform oder einen besonderen administrativen Status für sich verlangen. Die „Einheit mit der Kirche setzt die bedingungslose Akzeptanz ihres kanonischen Aufbaus voraus“, heißt es in dem Dokument. So muss der Gottesdienst auch in der „für das ganze kanonische Territorium der ROK üblichen“ kirchenslawischen Sprache abgehalten werden. Dazu gibt die Aktivistengruppe Christians Against War zu bedenken, dass in der ROK durchaus Gottesdienste in anderen – lokalen – Sprachen durchgeführt werden.

Wenn sich ein Geistlicher einer ukrainischen Kirche der ROK anschließen will, wird er als Laie aufgenommen, sollte er in der „schismatischen Struktur“ geweiht worden sein. Das gleiche gilt für Mönche. Im Fall von Mönchen, die vor ihrem Übertritt zu einer anderen Kirche in der ROK schon Mönche waren, gilt, dass sie als Mönche (wieder-)aufgenommen werden. Bei Geistlichen, die in der ROK geweiht wurden und danach „ins Schisma“ gingen, denen aber ihr Rang von der ROK nicht aberkannt wurde, wird jeder Fall individuell beurteilt. Wenn ihnen ihr Rang aberkannt wurde, dann werden sie als Laien aufgenommen.

Laien, die in einer der erwähnten ukrainischen Kirchen getauft wurden, müssen zur Aufnahme in die ROK getauft werden. Wenn Laien in einer kanonischen orthodoxen Kirche getauft wurden, bevor sie zu einer „schismatischen Kirche“ übertraten, werden sie durch Reue und Beichte aufgenommen. Ein anderes Vorgehen ist für Gläubige vorgesehen, die vor ihrer Mitgliedschaft in einer der nicht anerkannten ukrainischen orthodoxen Kirchen Teil der römisch-katholischen Kirche oder einer protestantischen Kirche waren. Für sie gelten andere Regeln, die die ROK bereits früher festgelegt hat. Im Dokument wird auf ein Zirkular des Moskauer Patriarchats von 2020 verwiesen, in dem die Praxis der Taufe zur Aufnahme von in „unkanonischen“ Kirchen Getauften bereits vorgeschrieben wurde. In einem Interview erklärte ein Metropolit der UOK schon 2019, dass dies seit 1992 so gehandhabt werde. (NÖK)