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Griechenland: Keine Trennung von Kirche und Staat in der Verfassung

05. Dezember 2019

Das griechische Parlament hat Verfassungsänderungen, die zu einer Trennung von Kirche und Staat führen würden, abgelehnt. Für die vier vorgeschlagenen Änderungen stimmten zwei Mal 83, einmal 85 und einmal 124 der 300 Abgeordneten. Die Vorschläge, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in der Verfassung zu verändern, stammten noch von der vorangegangenen Regierung der linken Syriza-Partei unter der Führung des damaligen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras. Im damaligen Parlament hatten sie eine knappe Mehrheit gefunden.

Eine Anpassung von Artikel 3 der Verfassung hätte die religiöse Neutralität des Staates stärken sollen. Mit seiner Ablehnung bleibt die herausragende Rolle der orthodoxen Kirche in Griechenland erhalten. Im Vorfeld hatte der Abgeordnete Thodoris Rousopoulos von der konservativen Regierungspartei Nea Demokratia Art. 3 als unproblematisch bezeichnet und die Rolle der Religion für das griechische Volk hervorgehoben. „Religiöse Gefühle sind für das griechische Volk aus historischen Gründen eines der Merkmale, die fest in seiner nationalen Identität verwurzelt sind“, erklärte er in der Parlamentsdebatte. Der Artikel sei ein „Erbstück des historischen Verlaufs des modernen griechischen Staats“. Staatsminister Georgios Gerapetritis betonte, der „symbolische“ Artikel stehe der religiösen Neutralität des Staates nicht im Weg. Die Abgeordneten nahmen neun wichtige Änderungen an, darunter eine Anpassung im Verfahren der Präsidentenwahl und das Recht von Auslandsgriechen, an ihrem Wohnort zu wählen. (NÖK)