Tschechien: Bischöfe kritisieren Istanbul-Konvention
31. Mai 2018
Die Tschechische Bischofskonferenz hat sich ablehnend zur sog. Istanbul-Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geäußert. Wie jüngst die kroatischen Bischöfe, unterstützen die tschechischen Bischöfe in einem Mitte Mai veröffentlichten gemeinsamen Brief zwar Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Gleichzeitig äußern die Kirchenvertreter aber ihre Bedenken hinsichtlich einer „Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen Ordnung verwurzelt ist“, und die sie durch die Inhalte der Konvention vertreten sehen. An die Parlamentarier appellieren sie, „im Einklang mit ihrem Gewissen und dem Naturgesetz zu entscheiden“. Das tschechische Parlament stimmt demnächst über die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ab.
Ausgehend vom biblischen Schöpfungsbericht halten die Bischöfe in ihrem Brief fest, „dass nach göttlichem Willen zwischen Mann und Frau von Anfang an Freundschaft herrscht“. Jegliche Gewaltanwendung gegenüber Menschen sei „eine Störung der menschlichen und christlichen Werte, aus denen nicht nur die europäische Zivilisation, sondern auch die Prinzipien der Menschenrechte hervorgehen“. Anstrengungen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen dürften jedoch „nicht auf Kosten der Verdunkelung und Infragestellung der natürlichen Ordnung“ geschehen.
In den vergangenen Jahren hätten sich Bemühungen bemerkbar gemacht, „zusammen mit der Lösung des Problems der Gewalt an Frauen einen neuen Blick auf die Rolle des Menschen vorzulegen, der unvereinbar ist mit dem Naturgesetz, dem gesunden Menschenverstand und der christlichen Erfahrung“, wird in dem Schreiben bemängelt. Genau in diese Richtung, so die Bischöfe, bewege sich auch die Istanbul-Konvention, indem sie „Mann und Frau in grundsätzliche Opposition“ stelle und „jegliches Verhalten gegenüber Frauen nur im Licht eines historisch ungleichen Kräfteverhältnisses zwischen Männern und Frauen sieht“. In einer „breiten Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen Ordnung verwurzelt ist“, öffne die Konvention einen „Raum für die Anzweiflung gesellschaftlicher Grundkonstanten“.
Das als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Die Konvention mit 81 Artikeln – unter anderem zu häuslicher Gewalt, Zwangsverheiratung, Stalking und weiblicher Genitalverstümmelung – wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats mit Ausnahme von Russland und Aserbaidschan unterzeichnet, bisher aber nur von rund 30 Mitgliedstaaten ratifiziert.
Zuletzt hatte im April das kroatische Parlament gegen massiven kirchlichen Protest für die Ratifizierung gestimmt. Die kroatischen Bischöfe stoßen sich an Begriffen wie „Gender“ und „sexuelle Orientierung“ und sehen die Konvention im „Widerspruch zum menschlichen Wesen, dem Naturrecht und fundamentalen Werten des christlichen Glaubens und der Kultur“. Bisher nicht ratifiziert haben die Konvention auch Länder wie Ungarn, Litauen, Lettland, die Ukraine, Bulgarien oder die Slowakei. Erzbischof Stanislav Zvolenský von Bratislava etwa hat mehrfach die Ablehnung des Abkommens durch die Kirche zum Ausdruck gebracht: „Gewaltanwendung an Frauen in welcher Form auch immer“ sei zwar „unzulässig und verabscheuenswürdig“, hielt er 2016 fest. Im Fokus der kirchlichen Kritik stehe aber die in der Konvention verankerten Verpflichtungen zur Förderung nicht stereotyper Geschlechterrollen auch an Schulen oder die Forcierung der sogenannten „Genderideologie“. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)
Ausgehend vom biblischen Schöpfungsbericht halten die Bischöfe in ihrem Brief fest, „dass nach göttlichem Willen zwischen Mann und Frau von Anfang an Freundschaft herrscht“. Jegliche Gewaltanwendung gegenüber Menschen sei „eine Störung der menschlichen und christlichen Werte, aus denen nicht nur die europäische Zivilisation, sondern auch die Prinzipien der Menschenrechte hervorgehen“. Anstrengungen zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen dürften jedoch „nicht auf Kosten der Verdunkelung und Infragestellung der natürlichen Ordnung“ geschehen.
In den vergangenen Jahren hätten sich Bemühungen bemerkbar gemacht, „zusammen mit der Lösung des Problems der Gewalt an Frauen einen neuen Blick auf die Rolle des Menschen vorzulegen, der unvereinbar ist mit dem Naturgesetz, dem gesunden Menschenverstand und der christlichen Erfahrung“, wird in dem Schreiben bemängelt. Genau in diese Richtung, so die Bischöfe, bewege sich auch die Istanbul-Konvention, indem sie „Mann und Frau in grundsätzliche Opposition“ stelle und „jegliches Verhalten gegenüber Frauen nur im Licht eines historisch ungleichen Kräfteverhältnisses zwischen Männern und Frauen sieht“. In einer „breiten Auffassung der Genderidentität, die nicht in der natürlichen Ordnung verwurzelt ist“, öffne die Konvention einen „Raum für die Anzweiflung gesellschaftlicher Grundkonstanten“.
Das als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Die Konvention mit 81 Artikeln – unter anderem zu häuslicher Gewalt, Zwangsverheiratung, Stalking und weiblicher Genitalverstümmelung – wurde von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats mit Ausnahme von Russland und Aserbaidschan unterzeichnet, bisher aber nur von rund 30 Mitgliedstaaten ratifiziert.
Zuletzt hatte im April das kroatische Parlament gegen massiven kirchlichen Protest für die Ratifizierung gestimmt. Die kroatischen Bischöfe stoßen sich an Begriffen wie „Gender“ und „sexuelle Orientierung“ und sehen die Konvention im „Widerspruch zum menschlichen Wesen, dem Naturrecht und fundamentalen Werten des christlichen Glaubens und der Kultur“. Bisher nicht ratifiziert haben die Konvention auch Länder wie Ungarn, Litauen, Lettland, die Ukraine, Bulgarien oder die Slowakei. Erzbischof Stanislav Zvolenský von Bratislava etwa hat mehrfach die Ablehnung des Abkommens durch die Kirche zum Ausdruck gebracht: „Gewaltanwendung an Frauen in welcher Form auch immer“ sei zwar „unzulässig und verabscheuenswürdig“, hielt er 2016 fest. Im Fokus der kirchlichen Kritik stehe aber die in der Konvention verankerten Verpflichtungen zur Förderung nicht stereotyper Geschlechterrollen auch an Schulen oder die Forcierung der sogenannten „Genderideologie“. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)