Tschechien: Prager Kardinal verliert Rechtsstreit um Theaterstück
Zwei Theater in der tschechischen Stadt Brno müssen sich nicht beim Prager Erzbischof Dominik Kardinal Duka für kontroverse Inszenierungen entschuldigen. Der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik bestätigte in dritter und letzter Instanz zwei vorangegangene Richterentscheide und wies Dukas Berufungsklage ab, wie tschechische Medien berichten. Bei den Theateraufführungen, die 2018 für einen öffentlichen Eklat gesorgt hatten, habe es sich weder um eine Diskriminierung von Christen noch um einen Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit gehandelt, so die Höchstrichter.
Duka hatte zusammen mit dem Rechtsanwalt Ronald Němec eine Entschuldigung des Nationaltheaters und des Zentrums für experimentelles Theater in Brno gefordert, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Klage betraf zwei Inszenierungen des kroatischen Autors und Regisseurs Oliver Frljić beim Festival "Theaterwelt Brno" im Mai 2018.
Die Performance „Verdammung“ hatte den Kindesmissbrauch durch Priester thematisiert und dabei u.a. Oralsex an einer Papst-Statue simuliert. „Unsere Gewalt und eure Gewalt“ nahm die Beziehung der westlichen Gesellschaft gegenüber der islamischen Welt aufs Korn. Für Aufsehen sorgte eine Szene, in der dargestellt wurde, wie ein Jesus darstellender Schauspieler vom Kreuz steigt und eine Muslimin vergewaltigt. 20 Zuschauer stürmten daraufhin die Bühne, und die Aufführung konnte erst nach einem Polizeieinsatz zu Ende geführt werden.
Die Vorinstanzen hätten korrekt zwischen „dem Recht auf freie Wahl der Religion und dem Recht, deswegen keinen Beleidigungen ausgesetzt zu sein, sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung abgewogen, das sich auch auf schockierende und beunruhigende Gedanken bezieht“, so der Oberste Gerichtshof. Beide Dramen hätten „Themen von großer gesellschaftlicher Relevanz angesprochen“. Es sei also um keine „beleidigende und unversöhnliche Handlung als Selbstzweck“ gegangen.
Niemand hindere Duka und Němec daran, weiter ihren Glauben zu praktizieren und sich in der Öffentlichkeit kritisch gegenüber dem Islam zu äußern. Weder der Kardinal noch sein Rechtsvertreter hätten zudem selbst die Aufführungen gesehen, was aus Sicht des Gerichts für eine „überzeugende Rolle in einer solchen Diskussion“ vonnöten gewesen wäre, sondern nur einige von den Medien kolportierte Szenen kritisiert.
Auch könne nicht ins Treffen geführt werden, dass die auch bei Aufführungen in Kroatien und Polen umstrittenen Werke des Regisseurs Oliver Frljić „alle Christen“ verstört hätten. Der Oberste Gerichtshof zitiert in diesem Zusammenhang einen Artikel des Prager Theologen und Soziologen Tomáš Halík, wonach eines der Stücke auch ihm nicht gefallen habe; es sei aber „nicht das Ziel des 'Cool Theatre', zu gefallen und zu unterhalten, sondern zum Denken anzuregen“. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)