Tschechien: Private Kulturdenkmäler fordern Corona-Entschädigungen
In Tschechien vertritt ab sofort eine „Assoziation nicht staatlicher öffentlicher Denkmäler“ (ANOPA) die Interessen öffentlich zugänglicher privater Baudenkmäler, zu denen auch zahlreiche kirchliche gehören. Die Mitglieder der Initiative versprechen sich von ihrem Zusammenschluss eine bessere Position bei der Aushandlung staatlicher Entschädigungen für den Einnahmenausfall infolge der Corona-Krise, wie tschechische Medien berichten. Die Corona-Kompensationen wurden demnach bisher ausschließlich staatlichen Objekten gewährt.
ANOPA fordert zudem die ehestmögliche Öffnung der betroffenen Objekte in der bevorstehenden Saison. Der Zusammenschluss soll auch zur besseren Bewerbung der privaten Kulturdenkmäler beitragen. Er war seit Längerem angedacht gewesen, wurde aber durch die Corona-Krise beschleunigt und soll auch nach deren Abklingen weiterbestehen.
Die Gründung der Assoziation erfolgte im Schloss von Kroměříž, das sich so wie der dazugehörige Schlosspark im Besitz der Erzdiözese Olomouc befindet. Für diese unterzeichnete das Gründungsdokument der Olmützer Weihbischof Josef Nuzík in Vertretung des nach einer Covid-19-Erkrankung noch rekonvaleszenten Erzbischofs Jan Graubner.
Die Epidemie bedeute für die nicht-staatlichen Denkmäler eine Bedrohung, deshalb sei es „gerade jetzt gut, die Kräfte zu bündeln, damit unsere Stimme in der Gesellschaft und vor den staatlichen Behörden besser gehört wird“, so Generalvikar Nuzík. Das Kremsierer Schloss, in dem 1849 nach der Niederschlagung der Wiener Revolution der österreichische Reichstag getagt hatte, ist zwar schon seit 1998 im UNESCO-Verzeichnis des Weltkultur- und Naturerbes eingetragen, aber erst 2017 der Kirche zurückgegeben worden.
Mitglieder der Assoziation sind sowohl Stadt- und Ortsgemeinden, die auch zur Zeit des kommunistischen Regimes im Besitz von Burgen, Schlössern und Gärten waren, als auch Eigentümer, denen ihre Objekte nach der Samtenen Revolution von 1989 restituiert wurden, wie etwa dem Verwalter des Familienguts der Fürstenfamilie Kinsky, Francesco Kinský dal Borgo. Die privaten Kultur- und technischen Denkmäler unterliegen dem Denkmalschutz und stellen oft den zentralen Anziehungspunkt ganzer Regionen dar. Der Entfall von Eintrittsgeldern geht daher zulasten der Erhaltung der Baudenkmäler und damit des nationalen Kulturerbes, aber auch des Tourismus. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)