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Tschechien: Teilweise Covid-Lockerungen für Gottesdienste

10. Dezember 2020

In der Tschechischen Republik gelten seit dem 4. Dezember teilweise flexiblere staatliche Vorschriften für den Besuch von Gottesdiensten. Während in kleineren Kirchen und Bethäusern weiterhin eine Corona-Beschränkung auf 30 Personen gilt, kommt in großen Kirchen bis vorerst 12. Dezember ein anderer Maßstab zur Geltung. „Nicht nur wegen der Adventzeit werden sich Gottesdienste nicht nach der absoluten Personenzahl richten, sondern nach der Kapazität der Kirche“, sagte Gesundheitsminister Jan Blatný laut tschechischen Medienberichten. Der Ökumenische Rat der Kirchen fasst die Regelung so zusammen, „dass in größeren Kirchengebäuden und Bethäusern Gläubige an Gottesdiensten bis zu 30 Prozent der Sitzplätze bei Einhaltung der Abstände besetzen können“.

Die Lockerung der Bestimmungen erfolgt im Rahmen des Übergangs von der vierten auf die dritte Stufe des fünfstufigen tschechischen Anti-Epidemie-Systems (PES). Theater, Kinos und Konzertsäle bleiben weiterhin geschlossen.

Nach dem Wortlaut der Verordnung „dürfen an einer von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft in einer Kirche oder einer anderen für religiöse Zeremonien bestimmten Örtlichkeit nicht mehr Teilnehmer teilnehmen, als der Belegung von höchstens 30 Prozent der Sitzplätze entspricht“. Gläubige müssten zudem die überwiegende Zeit auf fixen Plätzen sitzen und in der Sitzreihe einen Minimalabstand von zwei Metern einhalten. Verpflichtend ist auch die Desinfektion der Hände vor Betreten des Innenraumes eines Gotteshauses. Beim Gottesdienst darf es außerdem kein Reichen der Hände etwa beim Friedensgruß geben. Auch „Massengesang" ist untersagt.

Bei Hochzeiten und Begräbnissen sowie nachfolgenden Feiern bzw. Trauermählern ist die Teilnahme weiterhin auf 30 Personen begrenzt. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)