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Slowakei: Keine öffentlichen Gottesdienste bis am 24. Januar

14. Januar 2021

Die slowakischen katholischen Bischöfe haben sich dem am Silvestertag von der slowakischen Regierung kurzfristig anberaumten Aufenthalts- und Ausgehverbot umgehend angeschlossen. Damit sind ab dem Neujahrstag bis zum 24. Januar in allen slowakischen Diözesen und Eparchien öffentliche Gottesdienste untersagt. Die Bischöfe hätten die „Anordnung zur Kenntnis genommen“ und bäten die Priester und Gläubigen um ihre Einhaltung, zugleich bäten sie „um die große Geduld, die für den festgelegten Zeitraum außerordentlich nötig sein wird“.

An „privaten“ Gottesdiensten, die gestreamt werden, dürfen einschließlich des Zelebranten maximal fünf Personen beteiligt sein, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese Personen nur als „unentbehrliche Assistenten“ zugelassen sind. Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse können abgehalten werden, doch dürfen an ihnen nicht mehr als sechs Personen einschließlich des Priesters teilnehmen. Die Kirchen können offengehalten werden, doch dürfen in ihnen keine Massenveranstaltungen wie „öffentliche Beichten oder die Austeilung der Kommunion“ stattfinden. Sterbenden dürfen aber die „notwendigen Sakramente gespendet werden“.

Auch in ihrem Neujahrshirtenbrief nehmen die Bischöfe auf die Herausforderung durch die Covid-19-Seuche Bezug. Die weltweite Pandemie werde „auch auf das neue Jahr ihren dunklen Schatten werfen“. Berechtigt sei daher die Angst um sich selbst und die teuren Nächsten; nicht alles liege in den eigenen Händen, man werde „den großen Segen Gottes brauchen, der aus der weisen Vorsehung des Herrn quillt“.

Im Mittelpunkt des Hirtenbriefs stand jedoch die Volkszählung, die in der Slowakei vom 15. Februar bis zum 31. März elektronisch durchgeführt wird. Nach zehn Jahren soll sie wiederum „ein möglichst getreues Bild auch des religiösen Status der Bevölkerung der Slowakei“ bieten. Diese lebe heute „in einer freien und demokratischen Gesellschaft“, und so „wie wir uns dazu bekennen, ein Mann oder eine Frau zu sein, oder uns zur eigenen Nationalität bekennen als der slowakischen, ungarischen, als Roma oder sonst einer“, so sollten sich die Gläubigen „zum Glauben ihrer Kirche“ bekennen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)