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Polen: Kardinal Nycz für Gewaltenteilung und unabhängige Justiz

11. Oktober 2017
Mit einem Plädoyer für die Gewaltenteilung im Staat und eine unabhängige Justiz hat sich der Warschauer Erzbischof Kardinal Kazimierz Nycz zur umstrittenen polnischen Justizrefom zu Wort gemeldet. Gleichzeitig wird intensiv über die Lösungsvorschläge diskutiert, die Staatspräsident Andrzej Duda am Montag präzisiert hat. Bei einem Festgottesdienst am 28. September in der Warschauer Kathedrale anlässlich der Gründung des polnischen Höchstgerichts vor 100 Jahren hatte Kardinal Nycz wörtlich gesagt: "Ich bitte Gott darum, dass nichts Böses passiert." Dabei warnte er vor einem Rütteln an den staatlichen Fundamenten der Gewaltenteilung. In der Predigt dankte er ausdrücklich für das Wirken des Höchstgerichts seit seinem Bestehen. Zugleich rief er die Richter aber auch die für Justizreform Zuständigen auf, mit derselben Verantwortung und Sorge ihren Dienst zu erfüllen, wie es einst die Gründer des Höchstgerichts getan haben.

Im Beisein zahlreicher Repräsentanten des Höchstgerichts erinnerte der Kardinal an die bemerkenswerte Umstände von dessen Gründung, die während des Ersten Weltkrieges im Zuge einer provisorischen Versammlung von Volksvertretern in der Kathedrale von Warschau erfolgt war. Es sei ein "Zeichen größter Klugheit" gewesen, dass die damaligen Politiker mit der Etablierung einer unabhängigen Justiz die Fundamente für jenen Staat geschaffen haben, der erst ein Jahr später als unabhängiges Polen errichtet werden sollte.

Der Kardinal zitierte in seiner Predigt aus der Ansprache des polnischen Priesters Julian Ryster bei der Gründung des Höchstgerichts vor 100 Jahren, weil sie bis heute aktuell sei. Dieser habe den Vätern des Gerichts den Leitsatz "Iustitia fundamentum regnorum" eingeschärft. "Solange sich die Regierungen an dieses Prinzip gehalten haben, herrschte Friede und Wohlstand", hielt der Kardinal fest und gab zu bedenken, dass gerade in unruhigen Zeiten die Gerechtigkeit gefährdet sei, und daher so wie der Staat solide Fundamente brauche. Es gab damals Sorge und Wachsamkeit im Blick auf die Gerichte, weil es um ihre Bedeutung für den staatlichen Zusammenhalt ging, erinnerte der Kardinal.

In diesem Zusammenhang verwies der Warschauer Erzbischof auf das Vorbild des heiligen Wenzel, des ersten Schutzpatrons Polens. Dieser sei als König zum Märtyrer geworden, weil er entschieden zu seinen Überzeugungen stand und dafür sein Leben opferte. Auch der Patron der Politiker, der heilige Thomas Morus, habe wegen seiner Treue zu den eigenen Überzeugungen das Martyrium erlitten. Unter Bezugnahme auf die Lesung bei Gottesdienst aus dem Petrusbrief sagte er: "Wenn ihr um der Gerechtigkeit willen leiden müsst, seid ihr selig zu preisen."

Vor dem Hintergrund der Justizreform wurde die Predigt des Kardinals in der polnischen Öffentlichkeit stark registriert. Gab es im Vorfeld der Justizreform von verschiedenen Seiten Kritik daran, das die katholische Kirche zu dieser wichtigen Thematik schweige, so kritisierten jetzt andere die Predigt des Kardinals als eine unangebrachte Einmischung in die Politik in einer sensiblen Phase.

Denn das von der PiS-Regierung mit ihrer breiten Parlamentsmehrheit vorangetrieben Projekt ist Ende Juli durch ein Veto durch Staatspräsident Andrzej Duda ins Stocken gekommen: Zwar wurden die Gesetze über die allgemeinen Prinzipien der Gerichtsreform sowie die allgemeine Gerichtsordnung angenommen. Für das dritte Gesetzespaket mit den Änderungen im Bereich des Höchstgerichts und der Landesgerichtshöfe hat jedoch der Präsident bislang seine Zustimmung verweigert.

Dudas Entwurf sieht nun vor, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für die Wahl der Richter im Landesjustizrat notwendig sei, wonach PiS-Politiker das Gespräch mit anderen Parteien suchen müssten, um eine Einigung zu erzielen. Sofern sie innerhalb von zwei Monaten nicht zustande käme, würde das Staatsoberhaupt einschreiten und selbst die Richter ernennen.

Damit verbunden müsste jedoch eine Verfassungsänderung sein. Die Position des Präsidenten gegenüber der Regierung soll dann deutlich stärker werden. Die Neuerungen sollten auch für das Gesetz über den Obersten Gerichtshof gelten, das Duda im Juli ebenfalls abgelehnt hatte. Die Richter sollen zwar im Alter von 65 Jahren in den Ruhestand versetzt werden, aber über ihren Weiterverbleib im Amt würde erneut der Präsident entscheiden und nicht etwa der Justizminister.

Duda widerlegte insgesamt die gängige These seiner Kritiker, dass seine Änderungen letztlich dem Willen von Kaczynski entsprächen. "Nach der Verfassungsänderung wird Kaczynski kaum seine Revolution eigenmächtig fortführen können. Er wird weder die Renationalisierung privater Medienhäuser beschleunigen, noch die jetzige Wahlordnung ändern können", so das Wochenmagazin "Newsweek Polska".

Die polnische Regierung hält sich zu den Justizreformvorschlägen Dudas bedeckt. Regierungssprecher Rafal Bochenek sagte am Mittwoch im polnischen Rundfunk, die Vorschläge würden erst rechtlich analysiert und mit verschiedenen Institutionen beraten. Erst dann werde die Regierung Stellung nehmen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)