Armenien: Erzbischof zu zwei Jahren Haft verurteilt
Ein Gericht in Armenien hat den armenisch-apostolischen Erzbischof Mikael Ajapahjan am 3. Oktober zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Anklage wirft dem Erzbischof von Schirak vor, öffentlich zu einer Machtübernahme und zum gewaltsamen Sturz der Regierung aufgerufen zu haben. Bereits am 24. September hatte das Gericht ihn für schuldig erklärt. Der Vorwurf lautet auf Verstöße gegen Teil 2 des Artikels 422 des armenischen Strafgesetzbuches, der unter anderem öffentliche Aufrufe zur Machtübernahme oder zur Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst. Der Erzbischof wie auch die armenische Kirchenleitung weisen das zurück und bezeichnen das Urteil als politisch motiviert.
Die Armenisch-Apostolische Kirche bezeichnete das Urteil, dessen Strafmaß laut Berichten noch angefochten werden kann, als Form politischer Repression. Das Gericht habe „die grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit mit Füßen getreten“ und es sei von Anfang an offensichtlich gewesen, „dass die strafrechtliche Verfolgung des Oberhaupts der Diözese Schirak politisch motiviert war“. Das Urteil sei „ungerecht“ und Zeichen einer „kirchenfeindlichen Kampagne“ der Behörden, die die Prinzipien der Meinungs- und Religionsfreiheit sowie das Diskriminierungsverbot verletzt und die demokratische Ordnung direkt herausgefordert hätten.
Weiters hieß es seitens der Kirchenleitung: „Wir verurteilen diese empörenden Ungerechtigkeiten aufs Schärfste und bekräftigen, dass der Heilige Stuhl von Etschmiadzin weiterhin auf die Wiederherstellung der Rechte von Erzbischof Mikael Ajapahjan hinarbeiten wird – auch durch internationale juristische Schritte.“
Auch der Anwalt von Erzbischof Mikael Ajapahjan, Ara Zohrabjan, bezeichnete das Urteil laut einem Bericht der Plattform arka.am als „eine offensichtliche politische Anordnung“. Er kritisierte, dass der Richter bei der Urteilsverkündung Artikel 442 des Strafgesetzbuches (illegale unternehmerische Tätigkeit durch einen Amtsträger) herangezogen habe, obwohl die Anklage ursprünglich auf Artikel 424 (öffentliche Aufrufe zur Machtergreifung) basierte.
Zohrabjan betonte, sein Mandant habe keinerlei Handlungen begangen, die unter einen der beiden genannten Artikel fielen. Ajapahjan habe nicht zur Veränderung der Regierung oder zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung aufgerufen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien lediglich Ausdruck seiner persönlichen Meinung und könnten nicht als Aufruf zum Handeln gewertet werden. Man werde nun Berufung einlegen und den Fall auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)