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Bulgarien: Neues Religionsgesetz verabschiedet

24. Januar 2019

Kurz vor Weihnachten hat das bulgarische Parlament ein neues Religionsgesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um die überarbeitete Fassung eines Gesetzesentwurfs, gegen den fast alle Glaubensgemeinschaften vehement protestiert hatten. Einen Großteil der Einwände hat das Parlament bei der Erarbeitung der endgültigen Version berücksichtigt.

Das neue Gesetz sieht vor, dass jede Glaubensgemeinschaft, deren Mitgliederzahl über 1 Prozent der Bevölkerung ausmacht, staatliche Subventionen in Höhe von 5 € pro Mitglied beanspruchen darf. Dieses Kriterium erfüllen nur die orthodoxen Christen und die Muslime. Je nach finanzieller Lage entscheidet das Parlament jedes Jahr bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, ob die zwei großen Religionsgemeinschaften die ihnen pro Kopf zustehenden 5 € in vollem Umfang erhalten können oder nicht. Falls nicht, gilt ein Minimalbetrag von 7,5 Mio. € als garantiert. Diese Bestimmung führte zu heftigen Protesten in den Reihen der nationalistischen Parteien, denn das bedeutet, dass die Muslime immer den vollen Betrag der Subventionen erhalten würden, da ihr Anspruch sich auf ca. 3,3 Mio. € beläuft und damit unter dem festgesetzten Minimum liegt. Die Bulgarische Orthodoxe Kirche (BOK) hingegen, der ca. 20 Mio. € Subventionen zustehen, würde sehr wahrscheinlich nicht den ganzen Betrag bekommen.

Alle Religionen, deren Mitglieder weniger als 1 Prozent der Bevölkerung betragen, erhalten wie bisher staatliche Subventionen, die jedes Jahr festgelegt werden. Die Subventionen können von den Religionsgemeinschaften für verschiedene Zwecke verwendet werden: für Personalkosten, Bau und Restaurierungen von eigenen Gebäuden, Finanzierung von eigenen geistlichen Schulen und soziale Projekte. Wie die finanziellen Mittel im Einzelnen aufgeteilt werden, entscheiden die entsprechenden Leitungsorgane der Glaubensgemeinschaften. Dabei sind sie nicht verpflichtet, dem Staat einen genauen Bericht über die Verwendung abzugeben.

Viele der umstrittenen Stellen, die in der ersten Lesung noch angenommen wurden, und die vor allem als Maßnahmen gegen religiösen Fanatismus und Terrorismus gedacht waren, wurden entweder entfernt oder stark verändert. So dürfen ausländische Personen predigen oder zelebrieren, müssen dies aber der Direktion für Glaubensgemeinschaften mitteilen. Nach wie vor dürfen die Religionsgemeinschaften ihre Gottesdienste und Rituale auch außerhalb ihrer Kultgebäude abhalten, sie sind aber verpflichtet, jedes Jahr eine aktuelle Liste dieser Gebäude der Direktion für Glaubensgemeinschaften zur Verfügung zu stellen. Auch anonyme Spenden, bei denen man befürchtete, sie würden zur Finanzierung radikaler Strömungen missbraucht, dürfen angenommen und verwendet werden. Der Staat und die Gemeinden sollen die Glaubensgemeinschaften dabei unterstützen, eigene Friedhöfe anzulegen und zu verwalten.

Der starke Widerstand aller Religionsgemeinschaften gegen die erste Fassung des Gesetzes, die immerhin von allen parlamentarischen Parteien unterstützt wurde, wurde von Erfolg gekrönt: viele vorgesehene Einschränkungen sind entfallen, und zudem werden in Zukunft zumindest die orthodoxen Christen und die Muslime deutlich mehr Subsidien erhalten.

Vladislav Atanassov, Studium der Theologie in Sofia und Heidelberg, wohnt in Nürtingen, Deutschland. Zurzeit arbeitet er an der Herausgabe eines Buches über die Geschichte der Bulgarischen Orthodoxen Kirche.