Slowakei: Papst nimmt Rücktritt von Metropolit Babjak an

04. Mai 2022

Papst Franziskus hat den Amtsverzicht des erst 68-jährigen Metropoliten der Griechisch-katholischen Kirche in der Slowakei, Ján Babjak, als Erzbischof von Prešov angenommen. Das teilte das vatikanische Presseamt am 25. April ohne weitere Details mit. Mit der Interimsleitung der Erzeparchie Prešov (Preschau) betraut Franziskus demnach den Bischof der griechisch-katholischen Eparchie Bratislava, Peter Rusnák. Der Rückzug Babjaks deutlich vor Erreichen der kanonischen Altersgrenze von 75 Jahren kommt überraschend. Papst Franziskus hatte ihn Anfang Februar zu einem persönlichen Gespräch im Vatikan empfangen. Hintergründe dazu gab der Vatikan auch damals nicht bekannt.

Der Metropolit selbst teilte in einer Erklärung mit, dass er dem Papst am 24. Februar seinen Verzicht auf die Leitung der Erzdiözese Prešov vorgelegt habe. „Ich gehe um des Friedens willen und zum Wohle der Kirche, der Bischöfe, Priester und Gläubigen“, so Babjak wörtlich.

Der 1978 zum Priester geweihte Jesuit Babjak erlebte seit der politischen Wende von 1989 einen großen Aufschwung seiner Kirche. Er selbst wurde 2002 von Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Prešov ernannt. Mit der Erhebung Prešovs zur Erzeparchie wurde Babjak 2008 Erzbischof-Metropolit. Bei seiner Slowakei-Reise im vergangenen September hatte Papst Franziskus mit Babjak eine öffentliche Messe im byzantinischen Ritus gefeiert.

Die katholische Bevölkerung in der Slowakei setzt sich aus Gläubigen der römisch-katholischen sowie der ostkirchlichen, mit Rom verbundenen sogenannten griechisch-katholischen Kirche zusammen. In kommunistischer Zeit verboten, haben die ostkirchlich zelebrierenden Katholiken in der Slowakei laut Volkszählung von 2021 heute wieder rund 220‘000 Mitglieder. Kirchliche Praxis und Priesterstand blühen. Mit den zur Errichtung einer Metropolie notwendigen drei Territorien – Erzeparchie Prešov, Eparchien Košice und Bratislava – hat die griechisch-katholische Kirche in der Slowakei zudem seit rund 15 Jahren als eigenständiges Gebilde kirchenrechtlich jenen „sichereren“ Status, den sie sich lange wünschte. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)