Slowakei: Bischöfe tagten zu Coronaregeln und freiem Sonntag

24. Juni 2020

Die Slowakische Bischofskonferenz hat angesichts der Corona-Lockerungen die in der Corona-Pandemie beschlossene allgemeine Aussetzung der Sonntagspflicht zum Besuch von Gottesdiensten wieder aufgehoben. Für Kranke, unter Quarantäne gestellte oder Gläubige, „die ernsthafte physische oder moralische Bedenken“ hätten, blieben die Ausnahmen freilich aufrecht, heißt es in einer Erklärung nach der jüngsten Generalversammlung der Bischöfe am 16. Und 17. Juni in Donovaly. Ausdrücklich dankten die Bischöfe den Gläubigen für die „geduldige Annahme und Einhaltung der Ausnahmeregelungen“, mit denen auch die Kirche ihren Beitrag zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus geleistet habe.

Eine eigene Erklärung widmeten die slowakischen Bischöfe der durch das vorübergehende Verbot der Sonntagsöffnung von Geschäften während der Coronakrise entstandenen öffentlichen Debatte um den arbeitsfreien Sonntag. Man solle die sich bietende Chance nicht verstreichen lassen und auf die Stimmen jener hören, „die über keine wirtschaftliche oder politische Kraft verfügen, vor allem die Stimmen der im Verkauf tätigen Mütter“. Diese sollten „wieder die Freiheit erhalten, eine Zeit mit der Familie zu verbringen“, hielten die Bischöfe fest. Das Modell des freien Sonntags funktioniere auch in modernen Ländern gut.

Unter Verweis auf die Enzyklika „Laudato si“ von Papst Franziskus wünschen die Bischöfe den Gesetzgebern für ihre Beratungen „Offenheit und Mut“. Hintergrund ist eine rege Diskussion des Themas im Parlament und insbesondere in den vier Koalitionsparteien, die im seit Ende März regierenden Kabinett von Ministerpräsident Igor Matovič vertreten sind. Ausgelöst wurde sie, weil die Regierung den Sonntag in der Viruskrise als „Sanitärtag“ angeordnet hatte, an dem die Geschäftsräume desinfiziert werden. Regierungschef Matovič selbst kann einer Beibehaltung der Sonntagsruhe viel abgewinnen, fühlt sich aber an die Koalitionsvereinbarung seines heterogenen Regierungsbündnisses gebunden, die bei sensiblen Themen Alleingänge nicht zulässt.

Auf keinen Fall solle die erst seit wenigen Monaten amtierende Regierung scheitern, sagte Matovič zuletzt im Hinblick vor allem auf die liberale Partei „Freiheit und Solidarität“. Deren Chef, Wirtschaftsminister Richard Sulík, erklärte, er könne dem von christlicher Seite ins Spiel gebrachten „Vorbehalt aus Gewissensgründen“ bei der Sonntagsarbeit durchaus etwas abgewinnen, weil dieser „die Freiheit des Einzelnen erhöht“. Er wolle aber „niemanden einschränken, während die Bischöfe den Leuten diktieren wollen, wie sie zu leben haben“.

Sulík bezog sich dabei auf den von manchen Politikern vorgeschlagenen Kompromiss, in den Arbeitsverträgen den Arbeitnehmern das Recht einzuräumen, sich zwecks Inanspruchnahme des freien Sonntags auf den Gewissensvorbehalt zu berufen.

Schwere Bedenken gegenüber einer solchen Argumentation mit dem Gewissensvorbehalt äußerte der frühere Generalsekretär der Bischofskonferenz, Anton Ziolkovský, in einem Artikel im konservativen Internetportal postoj. Zum Unterschied von Fragen wie der Abtreibung und der Euthanasie kenne die katholische Morallehre „kein kategorisches Verbot der Sonntagsarbeit“. Ein auf einem Gewissensvorbehalt basierender Kompromiss sei daher widersinnig. Zur Argumentation für die sonntägliche Arbeitsruhe genüge der gesunde Menschenverstand wie etwa mit der „Einschränkung des Kleinhandels unter strengen Bestimmungen wie in westlichen Ländern“.

Ministerpräsident Matovič äußerte zuletzt, er habe mit Wirtschaftsminister Sulík ein „Tauschgeschäft“ im Sinn. Der Premier erklärte jedoch nicht, worum es sich handeln könnte. Ein Stichtag wurde jedenfalls versäumt: Am vergangenen Sonntag, dem 21. Juni, liefen die Corona-Sonderregelungen aus und die Geschäfte hielten wieder offen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)