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Kasachstan: Gesichtsverhüllende Kleidungsstücke sollen verboten werden

21. Dezember 2017
Kasachstan will das Tragen von Kleidungsstücken und Masken, die das Gesicht einer Person unkenntlich machen, in der Öffentlichkeit verbieten. Wie das russische Internetportal „Interfax-Religion" meldete, legte das Ministerium für Religion und gesellschaftliche Vereinigungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Bei einem Briefing vor dem Diplomatischen Corps in Astana erläuterte Minister Nurlan Ermekbajev die Initiative, der eine umfassende Erhebung der Einstellung der Bevölkerung, der staatlichen Organe und von Experten vorausgegangen sei. Auch Erfahrungen aus dem Ausland seien berücksichtigt worden. Man sei zu der Auffassung gelangt, dass das Vorhaben um der Sicherheit der Bevölkerung willen gerechtfertigt sei.

Bei den Kleidungsstücken, die die Identifizierung einer Person für die Sicherheitsorgane unmöglich machen, handele es sich um Nikab, Chadra, Balaklava, Parandsha und diverse Masken, hob Ermekbajev hervor. Da diese gesichtsverhüllenden Kleidungsstücke für die kasachische Gesellschaft nicht charakteristisch seien, beunruhige ihr Tragen die Mehrheit der Bevölkerung des zentralasiatischen Landes. Da diese Maßnahme allgemeingesellschaftlich und sicherheitsrelevant sei, beziehe sich die Gesetzesänderung nicht auf die Religionsgesellschaften oder Glaubensvereinigungen. Dementsprechend solle sie in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. (Quelle: © 2016 KNA. Alle Rechte vorbehalten.)